Alle Infos zum neuen Gebäudeenergiegesetz
Artikel vom 22.09.2023
Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz wurde nach langer Diskussion am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossen und tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das GEG regelt, welche Anforderungen es an Heizungen und Gebäude gibt, Energie zu sparen.
Was steht drin?
Was jetzt für Hauseigentümer zu beachten ist
Eine Heizungsanlage, die bereits im Haus im Einsatz ist oder noch bis Ende dieses Jahres eingebaut wird, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer jedoch längstens 30 Jahren nach Einbau.
Wir sehen daher aktuell keinen eiligen Handlungsbedarf für Hauseigentümer, wenn die Heizung absehbar noch einige Jahre betriebsfähig ist. In der Regel ist es besser, mit Neuinvestitionen abzuwarten, bis die Marktlage für Brennstoffe, Strom und Heizungsanlagen klarer ist.
Quelle: IVD Nord
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Alle Infos zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)