Alle Infos zum neuen Gebäudeenergiegesetz
Artikel vom 30.01.2024
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das GEG regelt, welche Anforderungen es an Heizungen und Gebäude gibt, Energie zu sparen und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Seit dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Was das für Mieter, Vermieter und Eigentümer bedeutet, lesen Sie auf dieser Themenseite.
Was steht drin?
Was jetzt für Hauseigentümer zu beachten ist
Was gilt für bestehende Heizungen und im letzten Jahr neu eingebaute Heizungen?
Eine Heizungsanlage, die bereits vor dem 1.1.2024 im Haus im Einsatz war, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer jedoch längstens 30 Jahren nach Einbau. Ausgenommen von dieser Regelung sind Selbstnutzer im Ein- oder Zweifamilienhaus.